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Sieben Forderungen der LAG KEFB NRW e.V. anlässlich der Landtagswahl 2022

1. Schwerpunkte auf Nachhaltige Entwicklung, Familienbildung, Demokratisierung, Kulturelle Bildung sowie lebensgestaltende und existenzbezogene Bildung setzen.

Die LAG KEFB ist aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer breiten Aufstellung im gesamten Land NRW überzeugt, dass die Förderung von anerkannten und zertifizierten Einrichtungen der Familienbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung/Demokratisierung, Kulturelle Bildung und eine lebensgestaltende und existenzbezogene Bildung unverzichtbarere Bestandteile der Weiterbildung in NRW sind. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, das Land NRW in der gesellschaftlichen Transformation gut aufzustellen. Die Familienbildung wird zu 60% von der katholischen Seite erbracht, weitere 15% von der evangelischen Seite. Um die zunehmend erwartete niederschwellige Arbeit weiterführen und intensivieren zu können, ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung und Stärkung der Familienbildung in NRW erforderlich.

 

2. Investitionsmittel für Bildungshäuser sowie Standorte und Orte, an denen Bildung stattfindet - Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Digitalisierung -

Bildungsstätten, Akademien, Heimvolksschulen und Standorte für Weiterbildung sind ein wichtiger und eigenständiger Baustein in der Bildungslandschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Baustein ist gefährdet, wenn das Land NRW nicht daran mitwirkt, den Bestand der Bildungshäuser mit seinen aktuellen Herausforderungen an Klimaneutralität, Barrierefreiheit und Digitalisierung durch ein Investitionsprogramm mit eigenem Haushaltsansatz zu sichern. Damit wird zum einen ein wesentlicher Beitrag geleistet, die Pariser Klimaziele zu erreichen sowie das Ziel unterstützt, dass für Menschen mit und ohne Behinderungen ohne fremde Hilfe Weiterbildung auffindbar und zugänglich ist und genutzt werden kann.

 

3. Verwaltungsarme Ausführungsbestimmungen und Umsetzung des neuen WbG. 

Die Landesregierung wird aufgefordert, den eingeschlagenen Weg des Verwaltungs- und Bürokratieabbaus mit vereinfachten Ausführungsbestimmungen weiter voranzubringen. Das gilt auch für die neue WbG-Einbeziehung der Landeszentrale für politische Bildung. Bei der eingeplanten Evaluation des neuen WbG und ggfs. Nachjustierungen muss das ein ganz wesentlicher Bereich sein.

 

4. Ergebnisse der Enquetekommission zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie umsetzen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission des Landtages NRW zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie voranzubringen und umzusetzen, zum Beispiel bezüglich der Förderung demokratischer Grundhaltungen durch politische Bildung.

 

5. Sonderprogramm Sprachförderung für Migranten weiter fortführen.

Die Landesregierung soll sicherstellen, dass angesichts der weltweiten Entwicklungen (z.B. in Afghanistan) Neuzugewanderte ab 16 Jahren weiterhin zusätzliche kostenlose Kurse zur Sprachförderung und Alphabetisierung absolvieren können. Hierfür soll das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin Mittel zur Verfügung stellen. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Teilnehmenden bei ihrer sozialen Integration zu unterstützen, und helfen, alltägliches Handeln zu bewältigen. Die Vermittlung demokratischer Werte soll in das Kursangebot miteinbezogen werden.

 

6. Keine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen.

Der Zugang zu lebensbegleitendem Lernen ist erforderlich, um den Anforderungen unserer komplexen, globalen und digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. Die Stärke des Weiterbildungssektors liegt in seiner Vielfalt von Einrichtungen und Angeboten. Weiterbildung muss für alle bezahlbar bleiben. Daher wird erwartet, dass sich die neue NRW-Landesregierung auf Bundesebene stetig für die Umsatzsteuerfreiheit der gemeinwohlorientierten allgemeinen Weiterbildung einsetzt.  

 

7. Unberechtigte Unterscheidung der Förderquote bei Volkshochschulen gegenüber freien Trägern.

Da die freien Träger die gleichen Leistungen wie die kommunalen Einrichtungen/ Volkshochschulen erbringen, teilweise - wie bei der Familienbildung - sogar mancherorts gänzlich übernehmen, soll die derzeitige 60%-Förderquote der freien Träger weiter an die 100%-Förderung der kommunalen Volkshochschulen angenähert werden.