Das Absichtserklärungsverfahren ist beendet. Alle Weiterbildungseinrichtungen, die im Programm "Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung" eine Absichtserklärung gestellt haben, wurden zur Antragstellung aufgefordert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, die bzw. den notwendigen Förderantrag/Förderanträge inklusive der erforderlichen Anlagen bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 34 – EU-Förderung; Europäischer Sozialfonds) möglichst bis zum 22.07.2022 zu stellen. Die Antragsvordrucke finden Sie im Internet unter folgendem Link: Informationen für Antragstellende 2021-2027 | Mit Menschen für Menschen.
Für Maßnahmen, die kurzfristig zum 01.08.2022 beginnen sollen, besteht im Förderantrag die Möglichkeit, den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass pro Fördergegenstand und Kurs (bzw. bei mehreren gleichartigen bzw. aufeinander aufbauenden Kursen, für die eine zusammengefasste Absichtserklärung abgegeben wurde) jeweils ein Antrag zu stellen ist.