Empfehlungen der Taskforce „Künstliche Intelligenz im Bildungswesen“ für Schule, Hochschule und Weiterbildung
Am 28. Februar 2023 wurde im nordrheinwestfälischen Landtag von den Regierungsfraktionen der Antrag: „Chancen von Künstlicher Intelligenz im Bildungswesen und Forschung nutzen und Herausforderungen souverän begegnen“ (DS 18/3299) eingebracht. In dem Antrag wird aus Anlass der rapiden Entwicklung generativer KI ein Dialog von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefordert. Die breite wissenschaftliche Expertise der KI-Forschung in Nordrhein-Westfalen soll eingebunden werden, um einen kompetenten und verantwortungsbewussten Einsatz von KI-Anwendungen in Bildungseinrichtungen zu unterstützen. In der Folge des Antrags wurde auf Initiative des Center for Advanced Internet Studies (CAIS) und in Abstimmung mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) im September 2023 die Taskforce „Künstliche Intelligenz im Bildungswesen“ ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder kommen aus Wissenschaft, Landesverwaltung und Bildungspraxis. Sie legen mit diesem Dokument gemeinsame Empfehlungen für die Landesregierung vor, wie eine verantwortungsvolle Integration von KI in Lehrund Lernprozesse entlang der Bildungskette nachhaltig gefördert werden kann.
Leitprinzipien der Taskforce
- Verbesserung von Lehren und Lernen durch KI-Anwendungen in der gesamten Bildungskette
- Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen und kritischer Reflexion über Potenziale und Grenzen von KI
- Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis
- Empfehlungen für NRW-spezifische Bedarfe
Lehren und Lernen mit Künstlicher Intelligenz
KI als Alltagstechnologie
Seit dem internationalen Medienecho rund um ChatGPT sind Potenziale und Gefahren moderner KI ein zentrales Thema in Fachwelt und Öffentlichkeit. Die maschinellen Modelle im Kontext generativer KI sind mittlerweile in der Lage, Texte, Bilder, Sprache oder Videos auf menschenähnlich wirkendem Niveau zu erfassen und zu erzeugen. Sie können teilweise komplexe Probleme lösen, die über ihre ursprüngliche Auslegung hinausgehen. KI wird sich deshalb zu einer in allen Lebensbereichen anwendbaren Alltagstechnologie entwickeln. Gleichzeitig müssen erhebliche Herausforderungen und Risiken adressiert werden, wie etwa mangelnde Verlässlichkeit, massiver Ressourcenbedarf, unzureichender Datenschutz oder demokratiegefährdende Desinformation. Dass moderne KI vielfältige Chancen mit signifikanten Problemen verbindet, gilt auch für den Bildungsbereich.
KI in der Bildung
Die rasante Entwicklung und Verbreitung von KI-Anwendungen im Bildungsbereich erhöhen die Dringlichkeit, die Potenziale von KI als Instrument für das Lehren und Lernen systematisch zu analysieren und zu nutzen, Risiken zu minimieren und grundlegende Kenntnisse über die KI-Technologie als Gegenstand zu vermitteln. Auch wenn in der Forschung bereits seit Jahren Einsatzmöglichkeiten von KI und verwandten Technologien in der Bildung eruiert und erprobt werden, haben sie in der deutschen Bildungspraxis bisher lediglich punktuell Einzug erhalten. Daher ist es erforderlich, einen verlässlichen Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Anwendungen für Bildungsinstitutionen zu entwickeln. Dabei ist auch die didaktisch gewinnbringende Nutzung von Bildungstechnologien wie Learning Analytics oder intelligenten Tutorensystemen zu berücksichtigen.
Übergreifendes Ziel für eine verantwortungsbewusste Nutzung von KI im Bildungsbereich sollte die Förderung von Bildung mit und über KI und der Erwerb von Schlüsselkompetenzen von Lehrenden und Lernenden sein:
- Medien- und Digitalkompetenzen, die einen kritischen Umgang mit KI-Technologie in allen Lebensbereichen und eine Reflexion ihrer
sozialen, kulturellen und ethisch relevanten Auswirkungen ermöglichen - Pädagogische Kompetenzen für einen informierten und gewissenhaften Umgang mit KI-gestützten Anwendungen in Lehr- und Lernkontexten
- Kompetenzen selbstregulierten Lernens, um lebenslanges Lernen auch durch die selbstbestimmte Nutzung von KI eigenständig zu gestalten
Nachhaltige Rahmenbedingungen für verantwortungsbewusste Nutzung von KI in der Bildung
Bei KI-Anwendungen für die Bildung geht es nicht um eine Übergangsphase, sondern um eine permanente und potenziell disruptive Weiterentwicklung, mit der Bildungspolitik und Bildungspraxis auch in Zukunft kontinuierlich umgehen müssen. Um die Auswirkungen dieser hochdynamischen Entwicklung bildungspolitisch zu begleiten, Potenziale von KI in der Bildung zu entfalten sowie Risiken zu begegnen, hat die Taskforce Empfehlungen für die Landesregierung erarbeitet. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung von nachhaltigen Rahmenbedingungen, die entlang der Bildungskette fundierte Lösungen in der Zusammenarbeit von Wissenschaft, Bildungspolitik, Bildungsverwaltung und Bildungspraxis ermöglichen und dabei die spezifischen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen. Als konstitutive Säulen dieser Rahmenbedingungen werden fünf programmatische Maßnahmenpakete empfohlen. Sie adressieren übergreifend die Bildungsbereiche Schule, Hochschule und gemeinwohlorientierte Weiterbildung. Während die erste Empfehlung in der allgemeinen Form für alle Bildungsbereiche gilt, werden die weiteren Empfehlungen im Verlauf des Dokuments zu den einzelnen Bildungsbereichen ausdifferenziert.
1. Herstellung von Rechtssicherheit
Beim Einsatz von KI in der Bildung besteht aktuell ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Grundlegend ist deshalb eine nach Bildungsbereichen differenzierte und jeweils aktualisierte Klärung der Bedingungen für eine rechtskonforme Nutzung von KI-Anwendungen. Die Taskforce empfiehlt die zeitnahe Klärung datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher und prüfungsrechtlicher Fragen sowie die Entwicklung von Leitlinien für die Umsetzung der KI-Verordnung der EU (KI-VO) im Bildungsbereich, insbesondere für die Nutzung generativer KI. Der Einsatz von KI-Anwendungen ist – soweit möglich und nötig – in der Landesgesetzgebung unter Berücksichtigung von Bundes- und EU-Recht abzusichern. Bewertung und Bereitstellung kommerzieller und nichtkommerzieller datenschutzkonformer KI-Anwendungen sollen zentralisiert und beschleunigt werden. Darüber hinaus sollte das Land ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bund und der EU auf Anbieter von KI-Systemen hinwirken, ein ausreichendes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Empfohlen wird außerdem, auf der Länderebene für NRW durch ein Rechtsgutachten zu klären, ob es Schnittstellenlösungen für den Zugriff auf KI-Anwendungen gibt, die als rechtskonform einzustufen sind. Die bestehende Rechtsinformationsstelle im Rahmen des Landesportals ORCA.nrw sollte für den Hochschulbereich Fragen von KI in Studium und Lehre verstärkt in den Blick nehmen und nötigenfalls mit Bezug auf diese Thematik ausgebaut werden.
2. Umsetzung dauerhaft angelegter KI-Fortbildung
Die Taskforce empfiehlt Fortbildungsangebote zu KI für alle Bereiche der Bildungskette. Die Angebote sollten wissenschaftsbasiert
sein und sich bedarfsgerecht an der Praxis orientieren. Sie sollen die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne einer „KI für alle“ bis zur Vermittlung von spezifischen Fachkenntnissen für diverse Adressatenkreise mit heterogenen Kenntnisständen umfassen.
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit existierenden Projekten und Initiativen sowie die integrierte Nutzung vorhandener Fortbildungsplattformen zu gewährleisten. Zu ergänzen sind gut strukturierte Informationen über geprüfte Angebote auf internationaler Ebene. Hierbei gilt es – im Sinne einer „NRW-Marke“ – für spezifische Bildungsbedarfe in NRW fokussierte Lösungen zu entwickeln. Die
Angebote sollten mit bereits vorhandenen Ansätzen wie dem Medienkompetenzrahmen und #DigitalCheckNRW noch stärker als bisher verbunden werden. Wichtiger Erfolgsfaktor für die Fortbildungsangebote sind Anreize zur Teilnahme z. B. durch Förderprogramme, Freiräume, Deputatsermäßigungen bzw. -anrechnungen, steuerliche Anreize, Mikrozertifikate oder Bildungsgutscheine.
3. Entwicklung und Erprobung von Good Practices und Standards
Die Verfügbarkeit von bedarfsorientierten Good Practices und Standards ist für eine verantwortliche und produktive Nutzung von KI-Anwendungen in der gesamten Bildungskette wesentlich. Die Taskforce empfiehlt deshalb, in allen Bildungsbereichen eine Innovationskultur durch die Förderung experimenteller Szenarien zu unterstützen, in denen die Wirksamkeit von KI-Technologien
für das Lehren und Lernen untersucht und eine gemeinsam von Forschung und Bildungspraxis getragene Entwicklung und Erprobung von praxistauglichen Anwendungen und pädagogischen Leitlinien möglich ist. Wesentlich ist für die Durchführung und Auswertung
solcher Szenarien die systematische Zusammenarbeit von interdisziplinärer wissenschaftlicher Forschung und praktischer Expertise sowie eine offene Fehlerkultur und pragmatische Lösungsorientierung wie sie im Format von Reallaboren etwa beim Center for Advanced Technology for Assisted Learning and Predictive Analytics (CATALPA) in Hagen realisiert werden. Geprüft werden
sollen insbesondere faire, datenschutzkonforme und domänenspezifische kommerzielle wie Open-Source-Modelle für den Bildungsbereich. Aus den gewonnenen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen können weiterentwickelte Handlungsempfehlungen für eine innovative, technisch versierte und ethisch fundierte Einbindung von KI in die Bildungspraxis abgeleitet werden.
4. Zugang zu KI-Anwendungen
Zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von KI-Innovationen ist eine tragfähige ITGrund- und Infrastruktur und ein gesicherter Zugang zu KI-Anwendungen für alle Bildungseinrichtungen. Bildungspolitisch sollten deshalb Wege für die Bereitstellung, Sicherung und Pflege einer hinreichenden Ausstattung gefunden werden. Anzustreben sind in allen Einrichtungen entlang der Bildungskette gleiche Grundbedingungen für einen kostengünstigen oder kostenfreien Zugang zu geeigneten KI-Systemen (Hardware, Software, Lizenzen).
5. Gründung und Förderung eines Kompetenznetzwerks „KI in der Bildung“
Wie die empfohlenen Maßnahmenpakete verdeutlichen, ist „KI in der Bildung“ eine Daueraufgabe. Sie erfordert nachhaltige Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte Bildungspolitik und Bildungspraxis in NRW mit einer systematischen und dauerhaften Einbindung der in NRW vorhandenen wissenschaftlichen Expertise in der KI-Forschung – wie es auch der Antrag der Regierungsfraktionen betont. Die Taskforce empfiehlt deshalb die Etablierung eines Kompetenznetzwerks „KI in der Bildung“, um für eine solche Einbindung der Wissenschaft Synergien zu schaffen und kontinuierlich auszubauen.
Die Taskforce ist selbst ein erstes Modell für die Funktion und Arbeitsweise eines solchen Netzwerks und kann als Basis genutzt werden.
Das Kompetenznetzwerk soll einen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen interdisziplinärer Forschung, Bildungspraxis, Bildungspolitik, Bildungsverwaltung, EdTech-Unternehmen und Zivilgesellschaft institutionalisieren. Es soll die Landesregierung beraten, Begleitforschung initiieren und unterstützen, an Leitlinien für eine rechtskonforme und ethisch verantwortbare Nutzung von KI-Anwendungen mitarbeiten, Fortbildungsangebote mitgestalten, an den Reallaboren zur Entwicklung von Good Practices und Standards mitwirken und gesellschaftliche Diskurse zum Thema entwickeln und fördern (z. B. durch eine jährliche Fachtagung „KI in der Bildung“).
Das Netzwerk soll durch eine Geschäftsstelle organisiert und koordiniert werden. Angesichts der Koordinationsleistung bei der Task Force „KI im Bildungswesen“, langjähriger Erfahrung in Praxis-Wissenschaftskooperation und des interdisziplinären Forschungsansatzes bietet sich eine Ansiedlung am Center for Advanced Internet Studies (CAIS) an.
Unabhängig von den besonderen Herausforderungen aus der Bildungspraxis sieht die Taskforce die Weiterentwicklung der grundständigen Forschung zu KI und damit auch verbunden eine gezielte Forschungsförderung in diesem Bereich aufgrund der Schnelllebigkeit der technologischen Entwicklung für dringend geboten.
Empfehlungen für den Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann den Ausbau von Qualität und Quantität in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung unterstützen. KI bietet zusätzliche Chancen für lebenslange Lernprozesse und ein selbstgesteuertes, adaptives Lernen. Große Herausforderungen entstehen in der Erwachsenenbildung durch die Heterogenität der Lernenden und Lehrenden. Sie sind häufig auf KI nicht vorbereitet, müssen daher unterschiedlich adressiert werden, um sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und für gesellschaftliche Teilhabe und Beruf zu qualifizieren. Für die Vermittlung von KI-Grundlagenkenntnissen über spezifisches Anwendungswissen bis hin zu fundierten Data-Science-Kompetenzen sollten die konkreten Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen ausgehend vom Medienkompetenzrahmen NRW ermittelt werden und entsprechende Weiterbildungen für Lernende und Fortbildungen für Lehrkräfte entwickelt und umgesetzt werden. Angesichts der großen Heterogenität der Zielgruppe bieten adaptive KI-gestützte Lernszenarien auch im Bereich der Weiterbildung eine besondere Chance.
Die Taskforce empfiehlt folgende Maßnahmen für den gemeinwohlorientierten Weiterbildungsbereich:
1. KI-Fortbildung
Unter Einbindung wissenschaftlicher Expertise sollen Fortbildungsangebote für die verschiedenen Funktionsgruppen in Weiterbildungseinrichtungen systematisch ausgeweitet werden. Dies betrifft Basiswissen zu KI-Grundlagen und ihren sozialen Auswirkungen, Kenntnisse zu KI-Anwendungen und KI-unterstützten Methoden in der Weiterbildungspraxis, zu KI und Desinformation mit seiner Bedeutung für Medien- und Demokratiekompetenz sowie rechtliche Beratung, insbesondere zum Schutz von Daten. Zur Implementierung dieser Angebote sind die damit bereits beauftragten Einrichtungen zu stärken, Potenziale von Bundesangeboten wie vorhandene Weiterbildungsplattformen für Lernende und Lehrkräfte zu nutzen und deren weitere Entwicklung zu begleiten. Zur Erhöhung der Transparenz über Marktangebote und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können bestehende bildungsbereichsübergreifende sowie weiterbildungsspezifische Informationsangebote genutzt werden.
Zur Unterstützung der Fortbildung im Weiterbildungsbereich empfiehlt die Taskforce die Förderung folgender Maßnahmen:
- Entwicklung von wissenschaftsbasierten Fortbildungsangeboten für lehrendes, planendes und administratives Personal in Weiterbildungseinrichtungen für die Vermittlung von KI-Grundkenntnissen über die kritische Reflexion ethischer Dimensionen bis zur Bereitstellung didaktischer Anwendungen
- Entwicklung von Qualifizierungsangeboten für Personal in den Weiterbildungseinrichtungen zu „Beauftragten für Fortbildung zu KI“ („Train-the-Trainer“)
- Niedrigschwellige Fortbildungsangebote im KI-Bereich für neben- und freiberufliche Beschäftigte in der Weiterbildung
2. Good Practices und Standards
Gefördert werden sollen in der Zusammenarbeit von Weiterbildungspraxis und Wissenschaft experimentelle Modellprojekte und Reallabore, bei denen KI-Lerninhalte und KI-Lehranwendungen für die Weiterbildung praktisch erprobt werden, um daraus innovative Lernsettings und Empfehlungen im Hinblick auf Infrastruktur und Lernkonzepte zu gewinnen. Das Kompetenznetzwerk „KI in der Bildung“ soll dabei die relevanten Akteure wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen koordinieren und sie mit den nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) geförderten Volkshochschulen und anderen WbG Einrichtungen zur Durchführung der Projekte zusammenbringen. Die entwickelten Konzepte, Modelle und Werkzeuge sollen der gesamten Weiterbildungslandschaft auf bestehenden Weiterbildungs- und Informationsplattformen als Open Source zur Verfügung stehen.
Zur Unterstützung der Entwicklung und Erprobung von Good Practices und Standards im Weiterbildungsbereich empfiehlt die Taskforce
die Förderung folgender Maßnahmen:
- Entwicklung und Erprobung des Einsatzes von KI in der Weiterbildung in Modellprojekten und Reallaboren
- Unterstützung der praktischen Umsetzung von Innovationen in der Weiterbildungspraxis durch Lehrenden- und Lernendeninitiativen in einem einrichtungsübergreifenden Austausch
- Organisation eines jährlichen Fachtags durch das Kompetenznetzwerk „KI in der Bildung“ zur Vorstellung, Verbreitung und Diskussion von Konzepten und Anwendungsmöglichkeiten von KI in der Weiterbildung
3. Zugang zu KI-Anwendungen
Die Taskforce bekräftigt für den Weiterbildungsbereich die konsequente Umsetzung der im KMK-Positionspapier
zur „Initiative Digitale Weiterbildung“ genannten Empfehlungen und Maßnahmen, insbesondere den Aufbau moderner und zukunftsfähiger digitaler Infrastruktur und der notwendigen Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen.
4. Kompetenznetzwerk „KI in der Bildung“
Das Kompetenznetzwerk soll wissenschaftliche Expertise koordinieren, um im Weiterbildungsbereich an neuen Angeboten für die Fortbildung mitzuwirken und die Durchführung von experimentellen Anwendungsszenarien zu unterstützen. Mit dem bereits im Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (MKW) vorhandenen „Steuerungskreis Digitalisierung in der Weiterbildung” soll das Netzwerk kontinuierlich zusammenarbeiten. Es soll den Steuerungskreis im Bereich der KI in der Bildung, bei der Vermittlung von einschlägigen Forschungsergebnissen und der Initiierung gemeinsamer Projekte für die Weiterbildung beraten und stärken. Für den Wissenstransfer in die Praxis soll das von der Supportstelle Weiterbildung beim QUA-LiS NRW verantwortete „Zukunftsforum Weiterbildung“ ebenfalls in das Kompetenznetzwerk eingebunden werden.
Fazit
Die Taskforce „KI im Bildungswesen“ ist ein Modell für die vernetzte Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis. Expertinnen und Experten aus Forschung, Landesverwaltung und Bildungspraxis haben mit diesem Papier gemeinsame Empfehlungen erarbeitet, wie die Landesregierung eine verantwortungsbewusste Nutzung von Künstlicher Intelligenz entlang der Bildungskette unterstützen kann.
Aus der Arbeit der Taskforce wird festgehalten:
- Die Wissenschafts-Praxis-Kooperation bei der Integration von KI in Lehr- und Lernprozesse ist angesichts der hochdynamischen Entwicklung Künstlicher Intelligenz unabdingbar und eine Daueraufgabe. Die Empfehlungen der Taskforce fokussieren dabei die Themen Rechtssicherheit, Fortbildung, Good Practices und Standards sowie Zugang zu KI.
- Ein Kompetenznetzwerk „KI in der Bildung“ kann eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation nachhaltig institutionalisieren und – wie im Antrag der Regierungsfraktionen gefordert – den Dialog von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verstetigen.
- Indem Lehrende und Lernende übergreifend in Schule, Hochschule und Weiterbildung in den Blick genommen werden, können Synergien identifiziert und Konzepte und Lösungen entwickelt werden, die sowohl übereinstimmende als auch besondere Bedarfe in den verschiedenen Bereichen der Bildungskette aufgreifen.
- In einer Bündelung von wissenschaftlicher und praktischer Bildungsexpertise wird auf NRW-spezifische (Bildungs-)Anforderungen reagiert. Dabei soll an bereits verfügbare Bildungsansätze und -angebote angeschlossen und Potenziale aus Wissenschaft und Praxis in NRW professionell weiterentwickelt werden.
- Die bisher in den Blick genommenen Bildungsbereiche sind nicht abschließend. Einsatzmöglichkeiten, Auswirkungen und Herausforderungen von KI in der beruflichen Weiterbildung sowie mögliche Veränderungen der Verwaltungstätigkeit durch KI müssen zusätzlich adressiert werden.
- Weitere zukünftig zu adressierende Themenbereiche betreffen die Optimierung von bildungsrelevanten Entscheidungsprozessen, die Unabhängigkeit des öffentlichen Bildungssektors gegenüber kommerziellen Diensteanbietern, die Sicherung individueller Entscheidungsspielräume für Bildungseinrichtungen oder die grundsätzliche Relevanz von Bildung für die selbstbestimmte Gestaltung einer digitalen Gesellschaft.
- Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Taskforce muss mit Finanzierungsmöglichkeiten abgeglichen und alle potenziellen Finanzquellen und Fördermöglichkeiten unter Einbeziehung einschlägiger Drittmittelgeber erschlossen werden.